Urlaubsbetreuung für Deinen Havaneser

Als wir vor einigen Jahren unseren 1. Wurf Havaneserwelpen vermittelt haben, haben wir den zukünftigen Familien noch die Urlaubsbetreuung unserer ehemaligen Welpen angeboten. Falls Du unsere Webseite schon seit einigen Jahren kennst, ist Dir vielleicht aufgefallen, dass wir dies nun nicht mehr tun.

Was hat sich geändert? Es gibt mittlerweile zahlreiche Änderungen im Tierschutzgesetz und entsprechende Auflagen und Bestimmungen für Züchter. Einfach ausgedrückt, wir dürfen gar keine Urlaubsbetreuung für ehemalige Welpen anbieten.

Urlaubsbetreuung
© Dorottya Mathe / Shutterstock

Wir haben eine kleine Hobbyzucht mit nur wenigen Hündinnen. Ab einer Anzahl von drei zuchtfähigen Hündinnen ist man bereits gewerblicher Züchter. Zuchtfähig heißt hier nicht, die Anzahl an Hündinnen, mit der ein Züchter aktiv züchtet, sondern die Anzahl der im Haushalt lebenden Hündinnen, die noch Welpen bekommen könnten. Also auch eine Hündin, die gar nicht in der Zucht ist, weil sie viel zu jung ist, oder eine ältere Hündin, die bereits das vom Verein vorgeschriebene Zuchtalter überschritten hat, oder eine Hündin, mit der z.B. aufgrund eines gesundheitlichen Problems gar nicht gezüchtet wird, oder auch eine Urlaubshündin. Diese Hündinnen zählen alle mit, so lange sie nicht kastriert sind. Desweiteren bekommen Züchter häufig Auflagen von den örtlichen Veterinärämtern, wie viel Hunde maximal gehalten/betreut werden dürfen.

Alles nicht ganz so einfach, wie es für Ausstehende vielleicht scheinen mag.

Würden wir nun Urlaubshunde aufnehmen, ändert sich aber nicht nur automatisch die Anzahl der Hunde. Wollen doch meistens alle Familien in den Schulferien wegfahren und gleich mehrere Hunde sollen dann während des Urlaubs zur selben Zeit zurück zum Züchter. Wir müssten einen Pensionsbetrieb anmelden, der wiederum mit strengen Auflagen und Bestimmungen einhergeht.

Das detailliert hier aufzuführen, ginge sicherlich zu weit und interessiert Dich wahrscheinlich auch eher weniger. Kurz zu erwähnen seien hier nur Dinge, wie Quarantäneraum, Möglichkeiten der Trennung von Hunden, baulich vorgeschriebene Ausläufe, Vorgaben zu Impfungen, Entwurmungen, Medikamentengaben, Versicherungen, Haftung, Anzahl Betreuungspersonen, etc. Du merkst, einfach nur mal eben einen Urlaubshund aufzunehmen ist leider nicht so einfach… wenn man sich denn an Gesetzte und Vorschriften hält und das sollte jeder seriöse Züchter!
 
Ganz abgesehen davon, dass wir persönlich der Meinung sind, Du solltest Deinen Havaneser mit in den Urlaub nehmen. Schließlich gehört er oder sie zur Familie! Kleinhunde sind fast überall gern gesehene Urlaubsgäste, es muss ja nicht immer die Karibik sein. Obwohl selbst Fliegen mit Hund bei vielen Airlines erlaubt ist. Achte bei der Fluglinienauswahl nur bitte darauf, dass Dein Havaneser in der Kabine mitreisen darf und nicht allein in den kalten Gepäckraum muss.

Möchtest Du aber doch mal ohne Deinen Havaneser in den Urlaub fahren, empfehlen wir Dir, die Hundepension wirklich gut zu prüfen. Havaneser kommen überhaupt nicht mit Zwingerhaltung klar, wie es in manchen Tierpensionen praktiziert wird. Besuche verschiedene Anbieter, buche evtl. auch erstmal ein Probewochenende. Achte darauf, dass die Pension nach §11 des Tierschutzgesetz zertifiziert und wirklich vom Veterinäramt genehmigt ist. Auch sollte es selbstverständlich sein, dass Dein Havaneser sein gewohntes Körbchen und Futter mitbringen darf. Perfekt wäre es, der Betreiber der Hundepension kümmert sich auch ein wenig um die Fellpflege.

Wir wissen, dass viele Züchter auf ihren Webseiten noch die Urlaubsbetreuung anbieten, vielleicht aus Unwissenheit, oder aber sie haben tatsächlich einen offiziell angeschlossenen Pensionsbetrieb. Eine eventuelle Urlaubsbetreuung durch den Züchter sollte aber nicht Dein einziges ausschlaggebendes Kaufkriterium sein.

Wir hoffen auf Dein Verständnis. Wobei wir in einem Notfall, wie z.B. ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt, natürlich auch weiterhin für unsere ehemaligen Welpen da sind.

„Es gibt nur eins, was besser ist als ein Hund – zwei Hunde!“ Verfasser Unbekannt